Anerkanntes Schullandheim
Leiterin Ina Gerlof mit Urkunde
Ina Gerlof, mittig im Bild, die Leiterin des Schullandheims „Am Blessberg“, freut sich. Zum vierten Mal hat sie für ihr Haus ein Gütesiegel bekommen. Schwarz auf weiß steht es auf der Urkunde: Die Schirnroder Einrichtung ist „Anerkanntes Schullandheim des Landes Thüringen“. Stolz darüber konnte Frau Ina Gerlof die Urkunde direkt von Frau Vogel aus dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Schullandheim in Thüringen, Herrn Ulf Biedler entgegen nehmen. Drei Jahre lang behält diese Auszeichnung, verliehen vom Landesverband der Schullandheime in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium, jetzt ihre Gültigkeit. Nachdem für die zurückliegende Dreijahresspanne ein Geschichtsprojekt über die DDR erarbeitet wurde und in den drei Jahren davor ein Musikprojekt die Hauptrolle spielte, steht nun die 'Karoffel-Knolle' im Mittelpunkt. Das Projekt eignet sich für Grundschulklassen der Jahrgangsstufen 3|4 und unser Team freut sich auf viele schöne Herbstwochen mit dieser Projektidee. siehe Projektwochen >>>
 
Kriterien für das Gütesiegel
1. Das Schullandheim steht während der Schulzeit in erster Linie Schulklassen für fünftägige Aufenthalte zur Verfügung. Die pädagogische Arbeit im Schullandheim muss störungsfrei verlaufen können.
2. Schullandheimaufenthalte sollten möglichst in Abstimmung zwischen der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer und der Leitung des Schullandheimes unter Beteiligung der Schüler und Eltern vorbereitet und gestaltet werden. Die Mitarbeiter des Schullandheimes, welche die Lehrerin/ den Lehrer bei der Organisation des Schullandheimaufenthaltes unterstützen, verfügen in der Regel über eine pädagogische Ausbildung und nehmen regelmäßig an den Fortbildungen des Schullandheimverbandes teil.

3. Das Schullandheim stellt neben allgemeinen auch spezielle, auf das Profil des Hauses abgestimmte Handreichungen bereit, welche die Lehrerin/den Lehrer mit Arbeitsmöglichkeiten im Schullandheim und im Umfeld vertraut machen und ihr/ihm zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Aufenthaltes dienen. Diese Handreichungen müssen so aufgebaut sein, dass sie Angaben enthalten zu: Thema des Projektes (wenn möglich mit Lehrplanbezug), geeignete Klassenstufe, Vorbereitungen in der Schule, Projektbeschreibung, zeitlicher Umfang des Projektes, benötigte Hilfsmittel (vorhanden oder mitzubringen), Material- und Betreuungskosten sowie Nachbereitung in der Schule. Im Sinne einer aktiven Einbindung der Lehrerin/ des Lehrers in die Durchführung der Projekte muss erkennbar sein, welche Arbeitsgruppen während des Projektes gebildet werden können und welche konkreten Aufgaben die Lehrerin/ der Lehrer bei der Anleitung der Schüler übernehmen sollte.

4. Jeder Klasse im Schullandheim muss ein für unterrichtliche Zwecke ausgestatteter Arbeitsraum zur Verfügung stehen. Zusätzliche Fachräume (z.B. für Werkarbeiten, für Zwecke der Umwelterziehung) sind wünschenswert. Haus und Einrichtung des Schullandheimes sollen ein problemloses Miteinanderleben von Schülerinnen und Schülern ermöglichen: getrennte Schlafräume, Toiletten, Waschräume. Grundsätze der Hygiene und ein zumutbares Verhältnis von Raumfläche/ Raumvolumen zur Bettenzahl sind zu beachten. Das Schullandheim muss sich in naturnaher Umgebung befinden und über ausreichende Freiflächen, insbesondere auch für sportliche Zwecke, verfügen.

5. Von seiner Bewirtschaftung/Leitung her darf das Haus den pädagogischen Zwecken des Schullandheimaufenthaltes nicht entgegenwirken. Ökologische und gesundheitsförderliche Grundanforderungen müssen berücksichtigt sein (z.B. hinsichtlich der Demonstrierbarkeit ökologischer Zusammenhänge, bei der Verpflegung, der Abfallentsorgung).

6. Das Gütesiegel ‘Anerkanntes Schullandheim des Landes Thüringen’ kann nur Häusern gemeinnütziger oder kommunaler Träger zuerkannt werden, soweit sie Mitglied im Landesverband der Schullandheime in Thüringen e.V. sind. weitere Informationen >>>