Unsere Hausordnung Drucken

§1 Ordnung, Sauberkeit und Disziplin in der gesamten Einrichtung stehen als Voraussetzung für einen gelungenen Aufenthalt.
§2 Pfleglicher Umgang mit dem Inventar wird vorausgesetzt. Mutwillige Zerstörungen sind kostenmäßig voll zu ersetzen.
§3 In allen Räumen besteht Rauch- und Alkoholverbot. Die Nutzung von Wasserpfeifen ist in unserer Einrichtung nicht erlaubt.
§4 Um die Sauberkeit im Haus zu gewährleisten ist der Schuhwechsel an entsprechender Stelle vorzunehmen.
§5 Anfallende Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt zu entsorgen.
§6 Waschräume und Toiletten sind sauber und ordentlich zu verlassen. Handtücher und Waschutensilien sind im Waschraum zu belassen, feuchte Kleidung bzw. Schuhe sind außerhalb der Schlafräume (im Trockenraum im Nebengebäude) zu trocknen.
§7 In den Schlafräumen und im Treppenhaus ist Lärm zu vermeiden. Die festliegenden Zeiten im Tagesablauf können in Absprache mit der Leitung oder dem Personal des Schullandheimes variabel gestaltet werden. Um die Einhaltung der Nachtruhe ab 22Uhr wird jedoch gebeten.
§8 Audiovisuelle Geräte, wie Fernseher, Videorecorder und PC sind in Absprache mit Lehrern und Erziehern zu bedienen.
§9 Individuelles Verlassen der Einrichtung ist nur durch Abmeldung bei den verantwortlichen Lehrern und Betreuern möglich.
§10 Das Außengelände kann für Freizeitbeschäftigungen, Sport und Spiel genutzt werden, auch hier gelten die Forderungen nach Ordnung und Sauberkeit und Nachtruhe ab 22 Uhr.
§11 Während des Aufenthaltes ist dafür Sorge zu tragen, die Schlafräume im sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Am Tage der Abreise sind die Papierkörbe in die vorgesehenen Behälter zu entleeren und die Fußböden zu kehren bzw. zu saugen.
§12 Hausfremde Personen haben ohne Anmeldung bei der Heimleitung keinen Zutritt.
§13 Die verantwortlichen Lehrer und Betreuer achten darauf, dass die Haustür mit Beginn der Nachtruhe verschlossen ist.
§14 Die Fluchtwege und -türen sind gut sichtbar gekennzeichnet, sie dürfen nicht verstellt werden. Beim Drücken des Türschließers schließen die Türen zu den Fluren automatisch, daher ist in diesem Bereich besondere Vorsicht geboten. Die Fluchttreppe ist nur im Notfall zu nutzen, ansonsten ist das Betreten strengstens untersagt.
§15 Auftretende Krankheiten bzw. Unfälle sind unverzüglich zu melden, um notwendige Schritte einzuleiten. Beim Verdacht auf ansteckende Krankheiten tritt der Hygieneplan in Kraft.
§16 Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist die Heimleitung berechtigt, den Aufenthalt der betreffenden Personen bzw. der gesamten Gruppe, ohne Kostenerstattung zu beenden und Hausverbot zu erteilen.
Die Hausordnung ist für alle, im Haus befindlichen Gäste verbindlich. Eventuelle, gruppenspezifische Änderungen, sind nur in Absprache mit der Heimleitung möglich.
Schirnrod, 20. Januar 2002 - Ina Gerlof (Leiterin Schullandheim)